DS-Schwaben Gebäudereinigung

Steuern sparen mit DS-Schwaben

20 % der Arbeitskosten ziehen Sie direkt von Ihrer Einkommensteuer ab – so geht es

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Fördertöpfe – welche Leistung gehört wohin?

A) Haushaltsnahe Dienstleistungen

bis 4.000 € weniger Steuer im Jahr
(20 % von bis zu 20.000 € Kosten)

  • Glas- und Rahmenreinigung, auch schwer erreichbare Flächen
  • Wintergärten, Rollläden und Jalousien
  • Unterhaltsreinigung von Wohnung und Treppenhaus
  • Terrassen, Wege und Einfahrten reinigen

B) Handwerkerleistungen

bis 1.200 € weniger Steuer im Jahr
(20 % von bis zu 6.000 € Kosten)

  • Pflastersanierung mit Neuverfugung
  • Versiegelung und Imprägnierung (Lotuseffekt)
  • Fassadenreinigung gegen Algen und Pilz (Soft-Wash)
  • Nicht bei Neubauten – der Haushalt muss schon bestehen

Beide Höchstbeträge gelten nebeneinander, je Haushalt und Jahr.

Beispiel: Glas- und Rahmenreinigung viermal im Jahr, Rechnungen zusammen 920 € – Ihre Steuer sinkt um 184 €. Pflastersanierung mit 2.500 € Arbeitskosten – Ihre Steuer sinkt um 500 €.

Drei Voraussetzungen – sonst erkennt das Finanzamt nichts an

  1. Die Arbeit findet in Ihrem Haushalt statt – im Haus, in der Wohnung oder auf dem dazugehörigen Grundstück (Einfahrt, Terrasse, Garten).
  2. Sie haben eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten erkennbar sind. Unsere Rechnungen weisen Arbeit, Anfahrt und Material getrennt aus.
  3. Sie zahlen per Überweisung auf unser Konto. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an – auch nicht mit Quittung.

So kommen Sie an den Vorteil

Gut zu wissen

Angebot anfordern Infoblatt als PDF

Fragen zu Ihrer Rechnung? Sprechen Sie uns an – Sie bekommen die Unterlagen so, wie Ihr Steuerberater oder das Finanzamt sie braucht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt.